Dienstag, 8. Juni 2010

Hundemisshandlungen im Donnersbergkreis

Hallo zusammen,
auch hier gibt es einen Fall von schweren Mißhandlungen zweier Hunde, wo Handlungsbedarf besteht: http://www.lassy.org/keine-misshandlung-erkennbar/

Nachfolgend eine Bief-/Mailvorlage von Daniela: die sie für euch verfasst hat mit der Bitte, sie an die unten genannte Behörde zu leiten:


Sehr geehrte Damen und Herren der Veterinärbehörde Donnersberg, sehr geehrte Verantwortliche,

uns erreichte ein Bericht der Tierschutzvereinigung lassy.org über eine katastrophale Hundehaltung in Donnersbergkreis, Felsberger Hof in 67806 Imsweiler. Auf umfangreichem Bild- und Videomaterial ist zu erkennen, dass ein Schäferhund, an einer starren Kette gehalten wird neben einer Hündin, die einen sehr großen Gesäugeleistentumor sowie Verletzungen am Hinterlauf hat. Deutlich sichtbar wird auf dem Video, dass sie starke Schmerzen hat.
Bitte sehen hierzu das Filmmaterial:
http://www.lassy.org/keine-misshandlung-erkennbar/
Das Kettenhaltung in Deutschland verboten ist, muss ich nicht extra erwähnen, aber für Sie, zur Auffrischung:
§7 TierSchuHuV Anforderungen an die Anbindehaltung:
(1) Ein Hund darf in Anbindehaltung nur gehalten werden, wenn die Anforderungen der
Absätze 2 bis 5 erfüllt sind.
(2) Die Anbindung muss
1. an einer Laufvorrichtung, die mindestens sechs Meter lang ist, frei gleiten können,
2. so bemessen sein, dass sie dem Hund einen seitlichen Bewegungsspielraum von
mindestens fünf Metern bietet,
3. so angebracht sein, dass der Hund ungehindert seine Schutzhütte aufsuchen, liegen
und sich umdrehen kann.
(3) Im Laufbereich dürfen keine Gegenstände vorhanden sein, die die Bewegungen des
Hundes behindern oder zu Verletzungen führen können.
Zur erkrankten Hündin, deren Erkrankung von der Besitzerin durchaus erkannt wurde, darf ich insbesondere auf § 1, §2 und §17 des Tierschutzgesetzes hinweisen.
Die geschilderten Mißstände wurden der Veterinärbehörde Donnersberg, dem Ordnungsamt DOnnersberg sowie der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier gemeldet.
Überall die lapidare Antwort: Halter bekannt, Anzeige wird nicht angenommen.
Wie müssen wir das denn verstehen???? Eine Veterinärbehörde nimmt heute mal keine Anzeigen an? Die Kollegin ist im Urlaub und wir nehmen heute mal keine Anzeigen an? Zudem noch eine Abhandlung über die Umgangsformen der Mitarbeiter der Behörde am Telefon zu erteilen, wäre zwar angebracht, dennoch sollten wir uns das jetzt ersparen

Hier darf ich freundlichst an das Garantengutachten erinnern, welches auch für Rheinland-Pfalz gilt . Es ist einer Veterinärbehörde nicht gegeben, frei zu entscheiden, wann sie eingreift und handelt und wie sie eingreift und handelt. Die Gesetzgebung ist hier klar und auch die Gerichte in Deutschland haben klar gestellt,
§ 16 Absatz 1
ist keine Kannbestimmung, es ist eine Mussbestimmung!!!!

Erlangt ein Veterinärarzt eine Kenntnis von einem Misstand, ist er laut Gesetz verpflichtet sofort einzugreifen und zu handeln, selbst wenn er von diesem Misstand in seiner Freizeit erfährt, ist er ab dem Moment des nächsten Dienstbeginns in der Pflicht!!! Anderweitig macht sich der Veterinärarzt strafbar und es schützt ihn auch nicht die Aussage, er habe keine Kenntnis über ein Garantengutachten, denn laut geschlossener, richterlicher Entscheidung ist er verpflichtet sich Kenntnis zu verschaffen.
Im Grunde ganz einfach!
Das OLG Stuttgart hat seinerzeit geurteilt, ein Garant im Sinne der Norm kann Straftaten im S. des $ 17 TierSchG durch Nichtstun begehen. Er/Sie ist verpflichtet sich Rechtskenntnis zu verschaffen, falls er/sie diese nicht hat. Wenn er dies nicht tut , liegt laut Garantengutachten ein Verstoß gegen § 17TierSchG vor in Verbindung mit § 13 STGB (Tun durch Unterlassen)

Nicht genug damit, dass anzeigende Personen mit gelangweilten fadenscheinigen Begründungen abgewimmelt wurden.
Vielmehr stellt sich die Frage: was ist mit den Hunden?
Denn nun hat sich herausgestellt, dass der Hof, auf dem die Hunde mehr oder weniger vor sich hinvegitieren, von der Behörde tatsächlich aufgesucht wurde und den Besitzern der Hunde auflagen hinsichtlich der Kettenhaltung gemacht wurden. Doch: es scheint den Besitzern an Einsicht zu fehlen! Denn die Anbindehaltung wurde nicht geändert.
Liebe Veterinäre, wo bitte ist Ihre Nachkontrolle? Aus den Augen, aus dem Sinn?
Und was ist mit der erkrankten und offensichtlich leidenden Hündin?
Und es geht noch weiter: da wir es hier offensichtlich mit einer Nutztierhaltung auf diesem Hof zu tun haben: in wie weit wird dieser von den Behörden kontrolliert? Ein Hof mit Betreibern, die offensichtlich kein Interesse am Wohlergehen ihrer Nutz- und Haustiere haben?
Aus den Augen, aus dem Sinn: seit dem 19.Mai sind die Hunde verschwunden und niemand weiss wohin.
Verehrte Verantwortliche, wir erwarten hier von Ihnen eine Aufklärung! Es wurde Anzeige erstattet und nicht angenommen! Es wurden Auflagen gemacht, die erstens nicht ausreichen sind und zweitens augenscheinlich nicht kontrolliert werden.
Wir machen heute auf diesen Fall in sämtlichen Tierschutzforen aufmerksam und werden ihn weiterverfolgen! Wir fordern Sie auf, lückenlos den Verbleib der Hunde und deren Zustand zu kontrollieren und den anzeigenden Personen zu melden.
Dieses Schreiben geht wie gewohnt
durch alle sozialen Netzwerke Wie WKW, Twitter, Facebook und durch alle Tierschutz-Verteiler im In- und Ausland.
Mit freundlichem Gruss



Zu richten ist das Schreiben /Email an:

Kreisverwaltung Donnersbergkreis
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden
Tel: 06352 / 710-0
Fax: 06352 / 710-232
kreisverwaltung@donnersberg.de

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